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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1431;Rechtssatz
Einer Berücksichtigung des mit der irrtümlich geleisteten Zahlung entstandenen Rückforderungsanspruches steht die Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 nicht entgegen. Wohl ist für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972, von Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich nur die Geldbewegung erfolgswirksam, sodaß Rückzahlungen voraus empfangener Beträge etwa deswegen, weil ein erwarteter Vertrag nicht zustande kam, im Rückzahlungszeitpunkt eine Betriebssausgabe darstellen (Hinweis E 18.1.1983, 82/14/0076, 0086, 0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130084.X03Im RIS seit
01.07.1992