RS Vwgh 1992/7/1 91/13/0084

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1431;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Einer Berücksichtigung des mit der irrtümlich geleisteten Zahlung entstandenen Rückforderungsanspruches steht die Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 nicht entgegen. Wohl ist für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972, von Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich nur die Geldbewegung erfolgswirksam, sodaß Rückzahlungen voraus empfangener Beträge etwa deswegen, weil ein erwarteter Vertrag nicht zustande kam, im Rückzahlungszeitpunkt eine Betriebssausgabe darstellen (Hinweis E 18.1.1983, 82/14/0076, 0086, 0087).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130084.X03

Im RIS seit

01.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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