RS Vwgh 1992/7/1 91/13/0062

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Veröffentlicht am 01.07.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;

Rechtssatz

Einem Abgabepflichtigen, der das ihm in § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1972 eingeräumte Wahlrecht (Einheitswert zum letzten vor dem unentgeltlichen Erwerb liegenden Feststellungszeitpunkt oder fiktive Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbes) einmal konsumiert hat, steht kein neuerliches Wahlrecht zu (Hinweis E 5.4.1989, 88/13/0217).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130062.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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