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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;Rechtssatz
Einem Abgabepflichtigen, der das ihm in § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1972 eingeräumte Wahlrecht (Einheitswert zum letzten vor dem unentgeltlichen Erwerb liegenden Feststellungszeitpunkt oder fiktive Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbes) einmal konsumiert hat, steht kein neuerliches Wahlrecht zu (Hinweis E 5.4.1989, 88/13/0217).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130062.X01Im RIS seit
11.07.2001