RS Vwgh 1992/7/2 92/04/0075

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Veröffentlicht am 02.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z2;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Bei einem Strafvorwurf nach § 367 Z 2 GewO 1973 ist eine Tatkonkretisierung durch Anführung nicht erforderlich, sondern die Feststellung der Ausübung des verliehenen Gewerbes im Tatzeitraum als ausreichend anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040075.X02

Im RIS seit

02.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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