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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §367 Z2;Rechtssatz
Bei einem Strafvorwurf nach § 367 Z 2 GewO 1973 ist eine Tatkonkretisierung durch Anführung nicht erforderlich, sondern die Feststellung der Ausübung des verliehenen Gewerbes im Tatzeitraum als ausreichend anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040075.X02Im RIS seit
02.07.1992