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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
B-VG Art144 Abs1; Abgehen von Rechtsansicht des VfGH bei Erlassung eines Ersatzbescheides; damit Verletzung desselben verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes wie mit dem Bescheid, dessen Aufhebung zu dem Ersatzbescheid führte; keine Legitimation zur Beschwerdeführung gegen die Zurückweisung des Antrages auf Bescheidzustellung infolge der vom VfGH - breits - festgestellten Berechtigung, Berufung zu erheben
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), VfGH / Legitimation, Bescheid Trennbarkeit, Verwaltungsverfahren, Berufung, ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B324.1983Dokumentnummer
JFR_10158989_83B00324_01