RS Vwgh 1992/7/2 91/06/0207

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Veröffentlicht am 02.07.1992
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Index

L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BauRallg;
ROG Tir 1984 §15 Abs6;

Rechtssatz

Ein geringfügig vergrößertes Projekt kann unter dem Gesichtspunkt des § 15 Abs 6 Tir ROG nicht eher bewilligungsfähig sein als ein früheres, kleineres Projekt.

Schlagworte

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060207.X02

Im RIS seit

21.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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