Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8;Rechtssatz
In einem Verfahren zur Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen gemäß § 12 LRKGK ist den Nachbarn (lediglich) das subjektiv-öffentliche Recht eingeräumt, durch behördlich bewilligte Sanierungsmaßnahmen nicht infolge Überschreitung der sich aus § 12 legcit ergebenden Emmissionsgrenzwerte beeinträchtigt zu werden. Ein darüber hinausgehendes, von den genannten Rechten losgelöstes Recht der Nachbarn auf gesetzmäßige Prüfung der Betriebsanlage, insbesondere auf die behördliche Feststellung der Genehmigungspflicht einer Dampfkesselanlage läßt sich dagegen dem Gesetz nicht entnehmen (Hinweis B 30.10.1990, 90/04/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040088.X01Im RIS seit
02.07.1992