Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat, wie im vorliegenden Fall, der von den Bf beigezogene Privatsachverständige eine von der "konventionellen" abweichende und nach seinen Darlegungen zur Erreichung der in § 77 Abs 1 und 2 GewO 1973 niedergelegten Ziele des Genehmigungsverfahrens geeignetere Methode der Ermittlung von Lärmimmissionen in schlüssiger und durchaus nachvollziehbarer Weise dargelegt, so ist es Sache der belBeh, sich mit diesen Aussagen des Privatsachverständigen inhaltlich (allenfalls unter neuerlicher Beiziehung des amtlichen Sachverständigen oder eines weiteren (Amts-)Sachverständigen) auseinanderzusetzen.
Schlagworte
Gutachten Auswertung fremder Befunde Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040061.X02Im RIS seit
02.07.1992