RS Vwgh 1992/7/2 92/07/0039

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Veröffentlicht am 02.07.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1175;
AVG §9;
VwGG §47 Abs1;
VwGG §58;

Rechtssatz

Ein Kostenzuspruch an die belBeh findet im konkreten Fall nicht statt, weil einem nicht rechtsfähigen Gebilde (hier GesBR) Kosten nicht auferlegt werden können

(Hinweis E 18.2.1991, 90/19/0278, 0292).

Schlagworte

Zurückweisung des AntragesRechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070039.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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