Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Überprüfung - Die Feststellung, daß eine ausgeführte Anlage dem erteilten Konsens nicht entspricht, ist einer Zwangsvollstreckung ebensowenig unterworfen, wie sie geeignet wäre, einem Dritten eine ausübbare Berechtigung einzuräumen. Da der angefochtene Bescheid einem Vollzug nicht zugänglich ist, kann aber der Beschwerde schon aus diesem Grund keine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992070014.A01Im RIS seit
12.11.2001