RS Vwgh 1992/7/3 AW 92/07/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §121;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserrechtliche Überprüfung - Die Feststellung, daß eine ausgeführte Anlage dem erteilten Konsens nicht entspricht, ist einer Zwangsvollstreckung ebensowenig unterworfen, wie sie geeignet wäre, einem Dritten eine ausübbare Berechtigung einzuräumen. Da der angefochtene Bescheid einem Vollzug nicht zugänglich ist, kann aber der Beschwerde schon aus diesem Grund keine aufschiebende Wirkung zuerkannt werden.

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992070014.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten