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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §56 Abs3;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, daß die Partei Anspruch auf Bekanntgabe der Mitglieder der über ihre Berufung entscheidenden Behörde und somit die Möglichkeit hatte, allfällige Besetzungsmängel konkret darzulegen, stellt es keine Rechtswidrigkeit dar, wenn aus dem angefochtenen Bescheid bloß "nicht mit der erforderlichen Sicherheit überprüfbar" ist, ob die Berufung durch das richtige und richtig zusammengesetzte Kollegialorgan - somit gesetzeskonform - erledigt wurde (Hinweis E 20.9.1988, 87/12/0047) (hier: Unterausschuß des Verwaltungsausschusses eines LAA)
Schlagworte
Behördenbezeichnung BehördenorganisationInhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080018.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
19.10.2010