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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §69 Abs1;Rechtssatz
Auf die Frage, wen das Verschulden an der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge trifft, somit darauf, ob Versicherungsträger und/oder Dienstgeber hätten erkennen können, daß die Beiträge zu Ungebühr vorgeschrieben und entrichtet wurden, stellt § 69 Abs 1 ASVG nicht ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080079.X01Im RIS seit
14.12.2000