RS Vwgh 1992/7/7 92/08/0079

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Veröffentlicht am 07.07.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §69 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Frage, wen das Verschulden an der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge trifft, somit darauf, ob Versicherungsträger und/oder Dienstgeber hätten erkennen können, daß die Beiträge zu Ungebühr vorgeschrieben und entrichtet wurden, stellt § 69 Abs 1 ASVG nicht ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080079.X01

Im RIS seit

14.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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