RS Vwgh 1992/7/7 90/08/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Irreführungsabsicht iSd Judikatur zum Erschleichungstatbestand setzt voraus, daß die Partei wider besseres Wissen gehandelt hat, und dies deshalb, um einen sonst vielleicht nicht erreichbaren Vorteil zu erlangen (Hinweis E 31.10.1957, 1890/55, VwSlg 4455 A/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080164.X04

Im RIS seit

10.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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