Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §292;Rechtssatz
Das den Tatbestand des Erschleichens erfüllende Verhalten muß notwendig der Erlassung des Bescheides vorangehen (Hinweis E 24.5.1962, 2460/60; hier: kein Erschleichen ist daher das Ansteigen des "verschwiegenen" Einkommens - nach Bescheiderlassung - auf eine für den Entfall der Ausgleichzulage zur Pension beachtliche Größe).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990080164.X08Im RIS seit
10.01.2001Zuletzt aktualisiert am
02.12.2010