RS Vwgh 1992/7/7 90/08/0164

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Veröffentlicht am 07.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita;

Rechtssatz

Der Tatbestand des Erschleichens setzt auf seiten der Beh zumindest voraus, daß sie auf die Angaben der Partei angewiesen ist und eine solche Situation besteht, daß ihr nicht zugemutet werden kann, über die Richtigkeit der Parteiangaben noch weitere Erhebungen von Amts wegen zu pflegen (Hinweis E 8.4.1975, 2017/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080164.X01

Im RIS seit

10.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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