RS Vwgh 1992/7/7 90/08/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 lita;

Rechtssatz

Wesentlich für den Tatbestand des Erschleichens ist, daß die Partei das Zustandekommen der Entscheidungsgrundlage absichtlich beeinflußt hat (Hinweis E 30.4.1986, 85/09/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080164.X05

Im RIS seit

10.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten