Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/08/0127 Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 96/08/0406 B VS 24. November 1998 VwSlg 15035 A/1998 RS 5; (RIS: abwh)Rechtssatz
Die Angabe des Tages der Zustellung eines Bescheides mit dem Tag seiner - möglicherweise unrichtigen - Datierung ist nicht offenkundig unrichtig oder widersprüchlich und bindet daher den VwGH bei Prüfung der Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages (vgl E 16.6.1992, 92/11/0033).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Verbesserungsauftrag Ausschluß Wiedereinsetzungsantrag Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080126.X01Im RIS seit
12.02.2002