RS Vwgh 1992/7/7 88/08/0193

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Veröffentlicht am 07.07.1992
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Index

L90204 Landarbeitsordnung Oberösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/04 Berufsausbildung

Norm

ABGB §1155;
BAG 1969 §9 Abs1 impl;
LandarbeitsO OÖ 1979 §97 Abs1;

Rechtssatz

Eine Karenzierung im Hinblick auf eine zeitweilige tatsächliche Unmöglichkeit der Ausbildung und Beschäftigung des Lehrlings widerspricht dem Ausbildungszweck und ist unzulässig bzw unwirksam (Hinweis OGH 26.4.1983, 4 Ob 39/83 = ZAS 1983, 227).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080193.X03

Im RIS seit

07.07.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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