RS Vwgh 1992/7/7 88/08/0145

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Veröffentlicht am 07.07.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1;

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt der Art des Meldeverstoßes ist bei der Ermessensübung anläßlich der Festsetzung des Beitragszuschlages auch auf die behauptete Verläßlichkeit der im Rahmen einer Wirtschaftstreuhandkanzlei beauftragten Lohnverrechnerin Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080145.X03

Im RIS seit

07.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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