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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs3;Rechtssatz
Eine hohe Anzahl von Verkehrsinformationen (hier acht Straßenverkehrszeichen mit zum Teil umfangreichen Inhalt) in einem relativ kurzen Straßenabschnitt (hier 215 m) kann durch die Aufstellung einer weiteren Ankündigung Verkehrsbeeinträchtigungen für dieses Straßenstück erwarten lassen (wurde hier bejaht im Hinblick auf die hohe Anzahl von Verkehrsunfällen in diesem Kreuzungsbereich).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991030276.X02Im RIS seit
12.06.2001