RS Vwgh 1992/7/8 91/03/0276

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Veröffentlicht am 08.07.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs3;

Rechtssatz

Eine hohe Anzahl von Verkehrsinformationen (hier acht Straßenverkehrszeichen mit zum Teil umfangreichen Inhalt) in einem relativ kurzen Straßenabschnitt (hier 215 m) kann durch die Aufstellung einer weiteren Ankündigung Verkehrsbeeinträchtigungen für dieses Straßenstück erwarten lassen (wurde hier bejaht im Hinblick auf die hohe Anzahl von Verkehrsunfällen in diesem Kreuzungsbereich).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030276.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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