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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13a;Rechtssatz
In der Verletzung der in § 13a AVG normierten Manuduktionspflicht kann ein Verfahrensmangel iSd
§ 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG liegen, jedoch wäre es in diesem Zusammenhang notwendig, daß die Beschwerde aufzeigt, worin im konkreten Fall die Verletzung der Manuduktionspflicht gelegen ist.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010542.X01Im RIS seit
08.07.1992