RS Vwgh 1992/7/8 92/01/0542

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Veröffentlicht am 08.07.1992
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

In der Verletzung der in § 13a AVG normierten Manuduktionspflicht kann ein Verfahrensmangel iSd

§ 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG liegen, jedoch wäre es in diesem Zusammenhang notwendig, daß die Beschwerde aufzeigt, worin im konkreten Fall die Verletzung der Manuduktionspflicht gelegen ist.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010542.X01

Im RIS seit

08.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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