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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0035Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0208 3Stammrechtssatz
Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und - wie im vorliegenden Fall bei einem Einfamilienhaus - nur von einer Familie oder deren Gästen oder Mietern benützt werden, sind bei der Wohnnutzfläche zu berücksichtigen (Hinweis E 17.11.1983, 83/16/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160034.X01Im RIS seit
03.04.2001