RS Vwgh 1992/7/9 92/16/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0208 3

Stammrechtssatz

Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und - wie im vorliegenden Fall bei einem Einfamilienhaus - nur von einer Familie oder deren Gästen oder Mietern benützt werden, sind bei der Wohnnutzfläche zu berücksichtigen (Hinweis E 17.11.1983, 83/16/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160034.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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