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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §79a;Rechtssatz
Die Ansicht, der im VwGG geregelte Kostenersatz stelle nur einen "Kostenbeitrag" dar, ist im Hinblick auf § 49 Abs 1 VwGG verfehlt.
Schlagworte
Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des PauschbetragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180285.X01Im RIS seit
09.07.1992