RS Vwgh 1992/7/9 91/10/0239

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Veröffentlicht am 09.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
VStG §44a litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/18 90/18/0235 2

Stammrechtssatz

Der Besch hat ein Recht darauf, daß im Spruch des Straferkenntnisses die richtige Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde, genannt wird

(Hinweis E VS 2.7.1979, 1781/77, VwSlg 9898 A/1979).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100239.X05

Im RIS seit

09.07.1992

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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