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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §2 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0120Rechtssatz
Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten derart geteilt, daß durch die Auseinandersetzung an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum geschaffen wird, die andere Einheit aber unter Beachtung des geschaffenen Alleineigentums an der vorgenannten wirtschaftlichen Einheit flächenmäßig geteilt wird, dann liegt ein sogenannter Teilungstausch vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160119.X04Im RIS seit
14.01.2002