RS Vwgh 1992/7/9 91/16/0119

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Veröffentlicht am 09.07.1992
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §2 Abs3;
GrEStG 1987 §3 Abs2;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0120

Rechtssatz

Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten derart geteilt, daß durch die Auseinandersetzung an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum geschaffen wird, die andere Einheit aber unter Beachtung des geschaffenen Alleineigentums an der vorgenannten wirtschaftlichen Einheit flächenmäßig geteilt wird, dann liegt ein sogenannter Teilungstausch vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160119.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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