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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;Rechtssatz
Ob das Strafgericht von der Möglichkeit der bedingten Strafnachsicht nach § 43 StGB Gebrauch gemacht hat oder nicht, ist für die Frage der Wertung der öffentlichen Interessen an der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ohne Bedeutung (Hinweis E 12.6.1992, 92/18/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180286.X02Im RIS seit
11.07.2001