Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §27 Abs1;Rechtssatz
Die Norm des § 3 Abs 2 ARG bzw der durch sie festgelegte Beginn der Wochenendruhe steht nicht zur Disposition des Arbeitnehmers, sondern besitzt zwingenden Charakter, sodaß die Betonung der Freiwilligkeit und Eigeninitiative des Arbeitnehmers im Hinblick auf sein Arbeiten nach 13 Uhr des betreffenden Samstages ins Leere geht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190270.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013