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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs4;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Vater des Besch amtsbekanntes Familienmitglied ist, gibt allein noch keinen Hinweis auf das Vorliegen einer Vertretungsbefugnis im gegenständlichen Verfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060097.X03Im RIS seit
09.07.1992