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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AAV §13 Abs1;Rechtssatz
Wurde der Antrag einer GmbH auf Zulassung einer Abweichung iSd § 97 AAV vom BMW mit der Begründung zurückgewiesen, die GmbH sei nicht Inhaberin der betreffenden Betriebsanlage, so hat diese Entscheidung keine Bedeutung für die Frage, ob das Verhalten des Geschäftsführers dieser GmbH gem § 8 Abs1, § 13 Abs 1 und § 13 Abs 2 AAV strafbar ist oder nicht; insbesondere ist keine bindende Wirkung iS einer fehlenden Strafbarkeit gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190579.X03Im RIS seit
11.07.2001