RS Vwgh 1992/7/9 92/06/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1992
beobachten
merken

Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §52;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;

Rechtssatz

Das Erfordernis der Einholung eines Umweltverträglichkeitsgutachtens (hier Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 für die Errichtung eines Gewerbebetriebes mit Wohnhaus im Grünland) ergibt sich weder aus dem Slbg ROG noch - unmittelbar - aus dem AVG. (Im Beschwerdefall ist die Einholung eines derartigen Gutachtens auch nicht auf Grund der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060007.X05

Im RIS seit

09.07.1992

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten