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10/10 DatenschutzNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Trägt eine Bescheidausfertigung eine "DVR" - Nummer (Registernummer des Datenverarbeitungsregisters) in Form einer siebenstelligen Zahl, so ist daraus erkennbar, daß die Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurde (Hinweis E 16.1.1985, 84/03/0326).
Schlagworte
Ausfertigung mittels EDVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180268.X01Im RIS seit
25.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009