RS Vwgh 1992/7/10 90/10/0031

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Veröffentlicht am 10.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §29 Abs3;
ApG 1907 §29 Abs4;
ApG 1907 §29 Abs5;
AVG §56;

Rechtssatz

Der Bescheid über die Zurücknahme der Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke ist der contrarius actus zur rechtsbegründenden und pflichtenbegründenden (primär konstitutiven) Bewilligung; als solcher ist er vom Gesetz in gleicher Weise nicht in erster Linie feststellend, sondern als rechtsbeendend und pflichtenbeendend (primär konstitutiv) konzipiert.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990100031.X04

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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