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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §29 Abs3;Rechtssatz
Der Zeitpunkt des Anhängigwerdens des Verfahrens betreffend eine Neuerrichtungskonzession einer öffentlichen Apotheke ist in Ansehung des Zeitpunktes, auf welchen es beim Rücknahmetatbestand nach § 29 ApG ankommt, was die Unterschreitung der Entfernung von vier Straßenkilometern zwischen Ordination des Arztes und der Betriebsstätte der neu errichteten öffentlichen Apotheke anlangt, mangels einer
diesbezüglichen gesetzlichen Regelung unmaßgeblich. Das Apothekengesetz enthält keine Regelung des Inhaltes, daß die Anhängigkeit eines Verfahrens zur Erteilung einer Konzession für eine neue öffentliche Apotheke die - in derselben Ortschaft bewilligungsfreie (Hinweis E 31.3.1989, 88/08/0188) - Verlegung einer bestehenden ärztlichen Hausapotheke unzulässig machen würde.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990100031.X01Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
02.12.2010