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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §474;Rechtssatz
Dem Gedanken, daß ein Grundstück gemäß § 4 Tir BauO nicht zur Bebauung geeignet sei, wenn es mit einer Weidedienstbarkeit belastet ist, kann nicht gefolgt werden. Handelt es sich dabei doch nicht um eine "Widmung" eines Grundstücks im Sinn des § 4 Abs 1 legcit, worunter nur die Festlegungen eines Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes verstanden werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060082.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009