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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0238Rechtssatz
Eine Verpflichtung der Behörde, im Rahmen des Verfahrens zur Erlassung von Flächenwidmungsplänen über Einwendungen der betroffenen Grundeigentümer bescheidmäßig abzusprechen (und eine solche Verpflichtung wäre Voraussetzung dafür, daß eine Säumnis der Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 AVG und deren Geltendmachung im Beschwerdeverfahren nach § 27 VwGG überhaupt in Betracht käme), sieht das Stmk ROG nicht vor.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Parteistellung Parteienantrag Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060237.X02Im RIS seit
11.07.2001