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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/06/0238Rechtssatz
Den Grundeigentümern, die gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Entwurf des Flächenwidmungsplanes Einwendungen erhoben haben, sind keine Parteien iSd § 8 AVG im Verfahren zur Beschlußfassung des Flächenwidmungsplanes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060237.X05Im RIS seit
11.07.2001