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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Gebührengesetz; Vorschreibung einer Gebühr gemäß §33 TP16 Abs1 Z1 litb für einen Gesellschaftsvertrag; Gebührenbemessung vom Gesamtwert des eingebrachten Vermögens, nicht bloß vom Wert der Erhöhung oder der neuen Einlage; keine verfassungswidrige Schlechterstellung einer sogenannten "Unterbeteiligung" an einer bestehenden Gesellschaft im Verhältnis zur - begünstigten - Behandlung bloßer Veränderungen bestehender Gesellschaften; denkmögliche Verneinung des Vorliegens einer (echten) stillen Gesellschaft
Schlagworte
Gebühr (GebG), GesellschaftsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B147.1982Dokumentnummer
JFR_10158876_82B00147_01