RS Vwgh 1992/7/20 92/18/0143

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Veröffentlicht am 20.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;
FrPolG 1954 §2 Abs1;
PaßG 1969 §23;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorbringen des Fremden, die Einholung eines Sichtvermerkes sei ihm deshalb nicht möglich gewesen, weil sein Reisepaß einer von ihm an das BMI gerichteten Eingabe beigeschlossen worden sei und sich seither bei der Beh befinde, vermag im Hinblick auf die Unrechtmäßigkeit seines Aufenthaltes in Österreich nicht zu entschuldigen; vielmehr wäre es am Fremden gelegen gewesen, von der Beh rechtzeitig die Herausgabe des Reisepasses zu verlangen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180143.X01

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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