RS Vwgh 1992/7/20 92/18/0197

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Veröffentlicht am 20.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV §19 Abs4;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ein Verbot des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, fremde Gerüste zu besteigen, ist für sich allein nicht geeignet, mangelndes Verschulden im Hinblick auf eine Übertretung des § 19 Abs 4 BArbSchV darzutun, weil es diesbezüglich einer entsprechenden, wirksamen Kontrolle bedarf.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180197.X03

Im RIS seit

20.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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