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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
PensionsO Wr 1966 §9;Rechtssatz
Einem Beamten, der nicht als Facharbeiter mit erlerntem Handwerk, sondern gleichsam als Angelernter nach einer bestimmten Vorverwendung als Kraftwagenlenker in die Verwendungsgruppe 3P eingereiht wurde, sind die von der Behörde genannten Hilfstätigkeiten (Auspacker in großen Handelsbetrieben, Abservierer in einem Selbstbedienungsrestaurant, Kopist, Lichtpauser oder Registraturkraft) SOZIAL ZUMUTBAR.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120041.X03Im RIS seit
12.06.2001