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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BSVG §175 Abs3;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob ein für den Bf ermitteltes Einkommen zur Bestreitung des notwendigen Unterhalts iSd § 49 Abs 1 PG ausreicht, ist von den festgestellten Mindestsätzen nach der ErgZV auszugehen. Im Beschwerdefall mangelt dem Bf in jenem Umfang die Sachlegitimation zur Geltendmachung des Anspruches nach § 49 Abs 1 PG als dieser im Wege der Legalzession (§ 175 Abs 3 BSVG) an den Rechtsträger der Sozialhilfe übergegangen sit.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120109.X03Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009