RS Vwgh 1992/7/29 88/12/0202

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

BDG 1979 §74 Abs1;
PVG 1967 §25 Abs4;

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme der für die Erfüllung von Personalvertretungsangelegenheiten notwendigen freien Zeit ist, wenn eine Dienstfreistellung gem § 74 BDG 1979 begehrt worden ist, nach § 25 Abs 4 PVG lediglich mitzuteilen; es bedarf keines Antrages.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988120202.X01

Im RIS seit

29.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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