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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §18;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/20 89/12/0072 5Stammrechtssatz
Bei erheblichen Schwankungen in der Arbeitsbelastung (hier eines Kassebeamten), wobei es ohne Bedeutung ist, ob es im Monatsmittel zu einer ausgeglichenen Auslastung kam oder nicht, kann eine Normalleistung nicht festgestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120224.X03Im RIS seit
16.11.2000