RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0224

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 89/12/0072 5

Stammrechtssatz

Bei erheblichen Schwankungen in der Arbeitsbelastung (hier eines Kassebeamten), wobei es ohne Bedeutung ist, ob es im Monatsmittel zu einer ausgeglichenen Auslastung kam oder nicht, kann eine Normalleistung nicht festgestellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120224.X03

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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