Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs4;Rechtssatz
Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (Hinweis E 20.9.1988, 87/12/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120236.X03Im RIS seit
14.03.2001Zuletzt aktualisiert am
20.10.2009