RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0236

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

Nach § 19 Abs4 LDG 1984 ist das dienstliche Interesse an der Versetzung vorrangig. Erst wenn die dienstlichen Interessen dies - grundsätzlich - zulassen, ist bei der Versetzung von Amts wegen auf die sozialen Verhältnisse und auf das Dienstalter des Landeslehrers Rücksicht zu nehmen (Hinweis E 20.9.1988, 87/12/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120236.X03

Im RIS seit

14.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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