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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1042;Rechtssatz
Der Anspruch gem § 1042 ABGB setzt voraus, daß der Verwender den Unterhaltsaufwand nicht ohne Absicht auf Rückersatz auf sich genommen hatte (hier aus Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse des Wahlvaters, daher ersatzlose Anrechnung der Leistungen auf das Einkommen des Angehörigen gem § 49 Abs 1 PG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120109.X05Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009