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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §74 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0034 1Stammrechtssatz
Die Teilnahme eines Beamten als Gewerkschaftsfunktionär an einer in Vorbereitung der Bundespersonalvertretungswahl stattfindenden Vertrauenspersonenkonferenz ist nur gewerkschaftlich begründet und stellt daher inhaltlich keine Personalvertretungstätigkeit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988120202.X03Im RIS seit
29.07.1992