RS Vwgh 1992/7/29 88/12/0202

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

BDG 1979 §74 Abs2;
PVG 1967 §25 Abs1;
PVG 1967 §25 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0034 1

Stammrechtssatz

Die Teilnahme eines Beamten als Gewerkschaftsfunktionär an einer in Vorbereitung der Bundespersonalvertretungswahl stattfindenden Vertrauenspersonenkonferenz ist nur gewerkschaftlich begründet und stellt daher inhaltlich keine Personalvertretungstätigkeit dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988120202.X03

Im RIS seit

29.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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