RS Vwgh 1992/7/29 91/12/0036

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß die belBeh um die Vorlage der vom Bf im Berufungsvorbringen angesprochenen Befunde "im Original" ersuchte, traf sie auf Grund des Schreibens des Bf, sämtliche bezughabenden Unterlagen befänden sich in einem derzeit anhängigen Strafverfahren, die Verpflichtung, die genannten Unterlagen im Wege der Amtshilfe vom betreffenden Strafgericht selbst beizuschaffen; sie durfte daher nicht eine mangelnde Mitwirkung vorwerfen. (Die Unterlassung der amtswegigen Beischaffung der Unterlagen war hier relevant).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120036.X04

Im RIS seit

29.07.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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