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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, daß die belBeh um die Vorlage der vom Bf im Berufungsvorbringen angesprochenen Befunde "im Original" ersuchte, traf sie auf Grund des Schreibens des Bf, sämtliche bezughabenden Unterlagen befänden sich in einem derzeit anhängigen Strafverfahren, die Verpflichtung, die genannten Unterlagen im Wege der Amtshilfe vom betreffenden Strafgericht selbst beizuschaffen; sie durfte daher nicht eine mangelnde Mitwirkung vorwerfen. (Die Unterlassung der amtswegigen Beischaffung der Unterlagen war hier relevant).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120036.X04Im RIS seit
29.07.1992