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L34002 Abgabenordnung KärntenNorm
BAO §289;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0334Rechtssatz
Der im Abgabenverfahren geäußerte Wunsch auf Wechsel der Bescheidadressaten ändert nichts an der Verletzung der sachlichen Zuständigkeit durch die Berufungsbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990170333.X05Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009