RS Vwgh 1992/7/30 90/17/0333

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289;
LAO Krnt 1983 §212;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0334

Rechtssatz

Der im Abgabenverfahren geäußerte Wunsch auf Wechsel der Bescheidadressaten ändert nichts an der Verletzung der sachlichen Zuständigkeit durch die Berufungsbehörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990170333.X05

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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