RS Vwgh 1992/7/30 92/17/0125

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG §52;
ViehWG §13 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Was die Frage der Instabilität der Marktverhältnisse anlangt, so hat der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung die Stellungnahmen der Fachabteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Forstwirtschaft als taugliche Grundlagen für die Ermittlung dieses volkswirtschaftlichen Sachverhaltes angesehen und ihnen die Qualifikation von Gutachten beigemessen (Hinweis E 23.9.1988, 87/17/0221; E 27.5.1992, 89/17/0159).

Schlagworte

Vorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992170125.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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