RS Vwgh 1992/7/30 92/17/0125

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Veröffentlicht am 30.07.1992
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Index

33 Bewertungsrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

BewG 1955 §30 Abs5 idF 1987/649;
ViehWG §13 Abs3 idF 1989/358;

Rechtssatz

§ 30 Abs 5 BewG idF 1987/649 sieht vor, daß bei Überschreitung bestimmter Tierbestände je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche hinsichtlich des gesamten Tierbestandes das Vorliegen eines gewerblichen (anstelle eines landwirtschaftlichen) Betriebes anzunehmen ist. Ein Zusammenhang mit den gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen nach § 13 Abs 3 ViehWG idF 1989/358 besteht nicht.

§ 30 Abs 5 BewG idF 1987/649 geht allein von steuerrechtlichen Gesichtspunkten aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992170125.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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