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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
AVG §63 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/17/0068Rechtssatz
Ist der Abspruch in einem Berufungsbescheid eindeutig materiellrechtlichen Inhaltes, verbietet sich eine Deutung des Abspruches als bloßes Vergreifen im Ausdruck (Abweisung statt Zurückweisung). Es spielt in einem solchen Fall auch keine Rolle, wem die Berufung auf Grund ihrer Formulierung und ihres Erscheinungsbildes zuzurechnen ist (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984, E 30.1.1992, 91/17/0101).
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170067.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2014